Samstags bzw. sonntags je nach Bedarf
Schnellstmöglich
Je nach Qualifikation, Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000,- € im Kalenderjahr, zzgl. Fahrtkostenerstattung
Sie arbeiten in unserem Unterstützerpool und übernehmen die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung am Wochenende. In Form einer Bereitschaft stehen Sie für Einsätze in einer unserer 9 besonderen Wohnformen oder in den AuWi-Wohngruppen (ambulant unterstütztes Wohnen intensiv) zur Verfügung, die über das gesamte Kreisgebiet verteilt sind. Die Tage, an denen Sie sich zur Bereitschaft zur Verfügung stellen, können dabei frei gewählt werden.
Die Tätigkeit erfolgt auf Basis einer Aufwandsentschädigung. Angestellte der Lebenshilfe Heinsberg aus den Bereichen Kinder und Jugend oder Arbeit etc. haben die Möglichkeit, Teil des Unterstützerpools zu werden, da die Einsätze ausschließlich am Wochenende stattfinden und sich gut mit bestehenden Aufgaben kombinieren lassen.